Kosten einer Akupunkturbehandlung

Von allen privaten Kassen wird die Akupunkturbehandlung problemlos übernommen, es handelt sich um eine reguläre Leistung der Ärztlichen Gebührenordnung.

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen ist die Akupunktur in einigen wenigen Fällen Kassenleistung geworden:
Körperakupunktur mit Nadeln bei chronisch schmerzkranken Patienten mit chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule (die maximal bis zum Kniegelenk ausstrahlen) oder chronischen Schmerzen bei Kniegelenksarthrose. Diese Schmerzen müssen seit über einem halben Jahr bestehen. Es können dann 10 Akupunkturen innerhalb von 6 Wochen durchgeführt werden. eine erneute Behandlung zu Lasten der GKV ist dann erst nach einer Pause von 12 Monaten möglich. In dieser Zeit empfehlen wir eine "Auffrischungsbehandlung" alle vier bis acht Wochen. Damit haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Der Dokumentationsaufwand für jeden Patienten ist enorm. Nur wenn Sie die umfangreichen Fragebögen und Tagebücher vollständig und genauestens ausfüllen, ist die Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse möglich.

In den allermeisten sinnvollen und oft erstaunlich wirkungsvollen Indikationen (wie zum Beispiel bei Kopf- und Nackenschmerzen, Gelenk- oder Sehenschmerzen ....) ist die Akupunktur keine Kassenleistung. Ihr Eigenanteil beträgt auch im Jahr 2015 bei uns weiterhin nur 30,- € pro Akupunktur-Sitzung. Für Zusatzleistungen BESTE MEDIZIN 5 bis 10,- €

Wenn Sie eine Akupunkturbehandlung in solchen Fällen wünschen, können Sie sich direkt und ohne lange Wartezeiten einen Termin in unserer Privat- und Akupunktursprechstunde geben lassen. Für diesen ersten Beratungs- und Untersuchungstermin inklusive der ersten Akupunktur berechnen wir Ihnen (nach GOÄ) maximal 100,- €.
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