SCHMERZTHERAPEUTISCHE EINRICHTUNG

Durch unsere Spezialisierung auf spezielle Schmerztherapie hat sich unsere Praxis grundlegend geändert: wir sind jetzt eine Schmerztherapeutische Einrichtung.


Dies bedeutet für gesetzlich Versicherte,
dass wir überwiegend (mehr als 75%) Patienten mit chronischen Schmerzen hoch-spezialisiert behandeln und "andere" Patienten nur noch im Ausnahmefall annehmen dürfen; nämlich Hüftsonographie der Säuglinge und die Therapie akuter Bandscheibenvorfälle;
ansonsten müssen wir Sie meistens leider an andere Orthopäden verweisen.

Ausserdem haben wir eine strikte Fallzahlbegrenzung, so dass es gegen Quartalsende durchaus vorkommen kann, dass wir Termine absagen müssen, weil wir nicht mehr Patienten behandeln dürfen. (Dies ist für uns und vor allem für Sie als Patient kaum begreiflich und verständlich, aber leider nicht zu ändern. "Gesundheitspolitik" ist ein sehr spezielles Kapitel, welches dem gesunden Menschenverstand oft kaum zugänglich erscheint.)

Ich leite das DGS-Schmerzzentrum Eichstätt und habe die Zulassung zur ambulanten Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten. Zusätzlich kann ich in der Klinik Eichstätt Patienten auch in einem dreiwöchigen Intensiv-Programm stationär multimodal behandeln.

Ambulant und in der Klinik besteht eine enge Zusammenarbeit mit Kollegen anderer Fachrichtungen, dem klinischen Sozialdienst, Psychologen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Entspannungstrainern.


Für Privatversicherte
bieten wir weiterhin das klassische Spektrum einer orthopädischen Praxis an.
Dabei hat sich unsere Praxisstruktur erheblich verändert: Da wir durch die schmerztherapeutische Spezialisierung deutlich weniger Patienten behandeln, haben wir deutlich mehr Zeit und Ruhe für Sie.

Arbeits- und Sportunfälle
Unsere H-Arzt-Zulassung für die Behandlung von Arbeitsunfällen ist zum 31.12.2014 beendet. Wir können daher ab sofort keine Akutversorgung von Arbeitsunfällen mehr durchführen.
Wenn nach einem Arbeitsunfall aber chronische Schmerzen bestehen, können wir Sie – auf Überweisung eines D-Arztes (Unfallchirurg) gerne behandeln.

Keinerlei Einschränkungen gibt es für Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen (IGEL-Leistungen / Individuelle Therapien wie zum Beispiel Akupunktur in den allermeisten Indikationen). Hierfür erhalten Sie weiterhin schnell Termine.

Außerdem sind wir als Studienzentrum seit vielen Jahren mit der Durchführung klinischer Studien beschäftigt. Auch dies unterliegt keinen Einschränkungen.



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